AML / KYC Richtlinie - Casino Seefeld

Title (T): Casino Seefeld Richtlinie zur Geldwäscheprävention und Identitätsprüfung (AML / KYC)
Description (D): Offizielle AML- und KYC-Richtlinie des Casino Seefeld: Ausweispflicht, Identitäts- und Altersprüfung, Datenerfassung, Maßnahmen zur Geldwäscheprävention sowie Informationen zu Spielsperren, Datenschutz und Kontakt.
H1: AML / KYC Richtlinie - Casino Seefeld
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) und zur Identitätsprüfung (Know Your Customer, KYC) im Casino Seefeld. Das Casino Seefeld ist Teil der Casinos Austria AG und unterliegt den österreichischen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention sowie den internen Compliance-Vorgaben der Casinos Austria AG.
Zweck dieser Richtlinie ist die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb. Alle Besucher und Gäste sind verpflichtet, sich den nachfolgend beschriebenen Identitätsprüfungen und Kontrollen zu unterziehen.
2. Identitätsprüfung und Zutrittskontrolle
2.1. Ausweispflicht
Der Zutritt zum Casino Seefeld ist nur mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis möglich. Akzeptiert werden ausschließlich Originaldokumente. Kopien von Ausweisdokumenten, unabhängig davon ob in digitaler oder physischer Form, werden nicht akzeptiert.
Zu den zulässigen Ausweisdokumenten zählen insbesondere:
- Reisepass
- Personalausweis
- Andere von österreichischen Behörden anerkannte amtliche Lichtbildausweise
Die Identitätsprüfung erfolgt am Eingang durch geschultes Personal. Gäste, die keinen gültigen Ausweis vorlegen können, erhalten keinen Zutritt.
2.2. Mindestalter
Der Zutritt zum Casino Seefeld ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter wird bei jeder Zutrittskontrolle anhand des vorgelegten Ausweisdokuments überprüft.
2.3. Datenerfassung
Im Rahmen der Zutrittskontrolle werden personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen gemäß den österreichischen Geldwäschepräventionsvorschriften und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die erfassten Daten umfassen insbesondere:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Ausweistyp und Ausweisnummer
- Datum und Uhrzeit des Besuchs
Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Geldwäscheprävention, der Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten und der Durchsetzung von Spielsperren verwendet.
3. Maßnahmen zur Geldwäscheprävention
3.1. Risikobasierte Überwachung
Im Casino Seefeld findet eine kontinuierliche Überwachung des Spielbetriebs statt. Transaktionen und Spielverhalten werden risikobasiert bewertet. Bei Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten werden erweiterte Prüfungen eingeleitet.
3.2. Erweiterte Sorgfaltspflichten
In bestimmten Fällen sind erweiterte Identitätsprüfungen und Sorgfaltspflichten erforderlich. Dies betrifft insbesondere:
- Transaktionen oder Spielaktivitäten, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten
- Gäste, die als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft werden
- Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
In diesen Fällen kann das Casino Seefeld zusätzliche Nachweise zur Herkunft der Mittel, zur beruflichen Tätigkeit oder zu wirtschaftlich Berechtigten verlangen.
3.3. Meldepflichten
Das Casino Seefeld ist verpflichtet, verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten an die zuständige österreichische Geldwäschemeldestelle (A-FIU) zu melden. Die Meldung erfolgt unverzüglich und vertraulich. Betroffene Personen werden über die Meldung nicht informiert.
4. Spielsperren und Selbstausschluss
4.1. Arten von Sperren
Im Casino Seefeld werden folgende Arten von Spielsperren umgesetzt:
- Selbstsperre: Gäste können sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet vom Spielbetrieb ausschließen.
- Fremdsperre: Sperren, die durch Dritte (z. B. Angehörige) beantragt werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
- Behördliche Sperre: Sperren, die durch österreichische Behörden angeordnet werden.
- Hausinterne Sperre: Sperren, die aus Gründen des Spielerschutzes oder aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung verhängt werden.
4.2. Durchsetzung
Gesperrte Personen werden in einem zentralen Sperrsystem erfasst. Die Identitätsprüfung am Eingang dient der Sicherstellung, dass gesperrte Personen keinen Zutritt erhalten. Bei Verstößen gegen eine Sperre wird der Zutritt verweigert und gegebenenfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet.
5. Datenschutz und Aufbewahrung
Alle im Rahmen der AML- und KYC-Maßnahmen erhobenen Daten werden gemäß der DSGVO und den einschlägigen österreichischen Geldwäschepräventionsgesetzen verarbeitet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre ab dem letzten Besuch oder der letzten Transaktion. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, soweit dies mit den gesetzlichen Verpflichtungen des Casino Seefeld vereinbar ist. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an die im Impressum genannte Adresse zu richten.
6. Schulung und interne Kontrolle
Das Personal des Casino Seefeld wird regelmäßig zu den Themen Geldwäscheprävention, Identitätsprüfung und Datenschutz geschult. Interne Kontrollen und Audits dienen der Überprüfung der Einhaltung dieser Richtlinie. Verstöße gegen die AML- und KYC-Vorgaben werden konsequent geahndet.
7. Änderungen und Kontakt
Diese Richtlinie kann jederzeit angepasst werden, um gesetzlichen Änderungen oder neuen Compliance-Anforderungen Rechnung zu tragen. Die jeweils aktuelle Fassung ist am Standort des Casino Seefeld einsehbar.
Bei Fragen zu dieser Richtlinie wenden Sie sich an:
Casino Seefeld
Bahnhofstraße 124
6100 Seefeld in Tirol
Österreich
Telefon: +43 5212 2340
E-Mail: [email protected]
